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Hausratversicherung

Ist der Abschluss einer Hausratversicherung ratsam?

Wenn durch einen Brand oder einen Wasserschaden der Hausrat des Bewohners in Mitleidenschaft gezogen wird, dann ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden bis zum Neuwert. Voraussetzung dafür ist, dass eine entsprechend hohe Versicherungssumme im Vertrag festgesetzt wird und dass zudem ein so genannter Unterversicherungsverzicht mit vereinbart wurde. In den meisten Verträgen ist diese Sicherheit schon deswegen Bestandteil des Vertrages, weil die Versicherungssumme entsprechend hoch ist. Faustregel für die Festsetzung der Höhe der Versicherungssumme ist, dass pro Quadratmeter zwischen 600 und 700 Euro an Versicherungssumme festgesetzt wird. Das reicht in aller Regel aus, um auch den wertvollsten Hausrat nach Verlust oder Beschädigung wieder zu ersetzen.

Nicht versichert sind hingegen Schäden an Fenster- oder Türscheiben. Und auch ein Cerankochfeld muss zusätzlich mit einer Glasversicherung versichert werden. Diese Versicherung kann jedoch als Zusatzversicherung zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden.

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Weitere Tipps zur Hausratversicherung

Besonders zu erwähnen gilt in diesem Zusammenhang, dass die Hausratversicherung nur die Schäden am eigenen Hausrat reguliert. Sollte durch einen Wasserschaden der Hausrat des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen werden, dann haftet dessen Hausratversicherung bzw. die Privathaftpflicht des Verursachers.

Wer erstmals eine Hausratversicherung abschließen möchte sollte, wie bei jeder anderen Versicherung auch, zuvor einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchführen. Aber auch Versicherte, die einen Wechsel ihrer Hausratversicherung planen, können durch diesen Vergleich sehen, welche Gesellschaft eine mitunter günstigere Prämie anbietet. Mit unserem Rechner zur Hausratversicherung ist ein solch kostenloser Vergleich binnen weniger Minuten möglich. Auch der Abschluss der Hausratversicherung kann in einem zweiten Schritt dann direkt beim Anbieter online erfolgen. Der Versicherungsnehmer sollte jedoch darauf achten, dass er seine bisherige Hausratversicherung auch tatsächlich kündigen kann. Wir stehen Ihnen darüber hinaus auch gerne persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

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