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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wie es der Begriff formuliert, ist die Tierhalterhaftpflicht eine Versicherung, mit der sich der Tierhalter gegen solche Ansprüche Dritter versichert, die durch das gehaltene Tier verschuldet oder verursacht werden. Zu den gängigen unter ihnen gehören die Hundesowie die Pferdehalterhaftpflicht. So wie der Tierhalter selbst privathaftpflichtversichert ist, so sollte er auch sein Tier haftpflichtversichern.

Die "Hundehaftpflicht", bzw. Hundehalterhaftpflichtversicherung

In mehreren Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung für den Tierhalter. Ungeachtet dessen ist es empfehlenswert, diese Haftpflichtversicherung immer abschließen, weil der Halter für seinen Hund verantwortlich ist und in dem Sinne haftbar gemacht wird. Rechtsgrundlage dafür ist im weitesten Sinne § 823 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach muss der Schadensverursacher dem Geschädigten den vorsätzlich oder fahrlässig zugefügten Schaden ersetzen. Hier wird in die drei Bereiche Personen-, Sach- und Vermögensschaden unterschieden. Der Schaden kann sowohl direkt als auch mittelbar entstehen. Ob der Hund einen Passanten beißt, oder ob es zu einem Autocrash kommt, weil ein Fahrer dem freilaufenden Hund ausweichen wollte, ist dabei unerheblich. In beiden Fällen ist der Tierhalter verantwortlich. Er muss den Schaden ersetzen, er haftet dafür mit seinem privaten Einkommen und Vermögen. Das kann, wie es heißt, teuer werden. Eine Hundehalterhaftpflicht übernimmt die damit verbundenen Kosten inklusive der gesamten Schadensregulierung.

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Haftpflichtversicherung für Pferde

Ebenso sollten Sie als Pferdehalter über eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung nachdenken.

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